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Fachbegriff · Schadensregulierung
Quotenvorrecht: Was bei Mitschuld nach einem Unfall erstattet wird
Trifft Sie eine Teilschuld, zahlt die gegnerische Versicherung zunächst nur ihre Quote. Mit dem Quotenvorrecht lässt sich Ihr Eigenanteil unter Umständen deutlich senken. Hier steht, wie es funktioniert.
Was das Quotenvorrecht bedeutet
Angenommen, Sie haben einen Unfall und tragen 50 % der Schuld. Dann ersetzt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auch nur 50 % Ihres Schadens. Die anderen 50 % bleiben bei Ihnen. Das ist der übliche Weg, den die meisten Geschädigten gehen.
Beim Quotenvorrecht drehen Sie die Reihenfolge um: Sie melden den Schaden zuerst Ihrer Vollkaskoversicherung und danach der gegnerischen Haftpflicht. Der Kaskoversicherer holt sich seinen Anteil zwar anschließend vom Gegner zurück, denn der Ersatzanspruch geht nach § 86 VVG auf ihn über. Dieser Übergang darf aber nicht zu Ihrem Nachteil gehen. Deshalb muss die gegnerische Haftpflicht bestimmte Schadenpositionen bei Ihnen in voller Höhe ersetzen und nicht nur im Umfang der Quote.
Welche Positionen zu 100 % erstattet werden
Nicht jede Schadenposition ist bevorrechtigt. Unmittelbar am Fahrzeug entstandene Kosten ersetzt die Gegenseite in voller Höhe, alle Folgeschäden nur nach der Quote.
| Zu 100 % (bevorrechtigt) | Nur nach Quote |
|---|---|
| Reparaturkosten (auch fiktiv) | Mietwagenkosten |
| Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert | Nutzungsausfall |
| Technische und merkantile Wertminderung | Auslagen- bzw. Unkostenpauschale |
| Sachverständigenkosten | Ab- und Anmeldekosten |
| Abschleppkosten | Rückstufungsschaden in der Kasko |
| Selbstbeteiligung der Kasko | Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall |
Die Fachleute sprechen von kongruenten Schäden (unmittelbare Sachschäden) und inkongruenten Schäden (Folgeschäden).
Wie die einzelnen Positionen im Gutachten entstehen, erklären die Seiten zur merkantilen Wertminderung und zum Nutzungsausfall.
Rechenbeispiel: 1.140 € Unterschied
Markus Müller trägt an einem Unfall 50 % Mitschuld. Seine Vollkasko hat 500 € Selbstbeteiligung und ersetzt nur die Reparaturkosten. Sein Schaden:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Reparaturkosten | 4.000 € |
| Abschleppkosten | 350 € |
| Sachverständigenkosten | 530 € |
| Wertminderung | 400 € |
| Nutzungsausfall | 300 € |
| Auslagenpauschale | 20 € |
| Gesamtschaden | 5.600 € |
Jetzt der Vergleich der beiden Wege:
| Übliche Regulierung | Mit Quotenvorrecht | |
|---|---|---|
| Gegnerische Haftpflicht | 2.800 € (50 % von 5.600 €) | 1.940 € |
| Eigene Vollkasko | 1.500 € (50 % der Reparatur, abzüglich 500 € Selbstbeteiligung) | 3.500 € (4.000 € Reparatur, abzüglich 500 € Selbstbeteiligung) |
| Insgesamt erstattet | 4.300 € | 5.440 € |
| Bleibt bei Herrn Müller | 1.300 € | 160 € |
Die 1.940 € der Haftpflicht setzen sich so zusammen: Selbstbeteiligung 500 €, Abschleppen 350 €, Gutachter 530 € und Wertminderung 400 € jeweils zu 100 %, dazu Nutzungsausfall 150 € und Pauschale 10 € zu 50 %. Am Ende bleiben ihm nur noch 160 € statt 1.300 €.
Vereinfachtes Beispiel. Eine mögliche Rückstufung in der Vollkasko ist nicht eingerechnet, sie wird nur nach der Quote ersetzt.
Vor der Entscheidung: Das sollten Sie bedenken
Ob sich der Weg über die Vollkasko lohnt, hängt vom Einzelfall ab:
- Haftungsquote: Je kleiner Ihre Mitschuld, desto geringer der Vorteil. Bei einer hohen Mitschuld wirkt das Quotenvorrecht stärker.
- Selbstbeteiligung: Sie wird bei bevorrechtigten Positionen von der Gegenseite ersetzt, trotzdem sollten Sie sie in die Rechnung einbeziehen.
- Rückstufung: Wer die Kasko in Anspruch nimmt, wird meist hochgestuft. Dieser Schaden wird nur nach der Quote ersetzt.
- Reihenfolge: Entscheidend ist, dass Sie die Vollkasko zuerst ansprechen und erst danach die Restforderung bei der gegnerischen Haftpflicht stellen.
Als Sachverständiger darf ich keine Rechtsberatung geben. Ob der Weg für Sie passt und wie hoch die Quote ausfällt, klären Sie am besten mit Ihrer Versicherung oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Grundlage dafür liefert das Unfallgutachten: Es nennt die Schadenpositionen getrennt und mit nachvollziehbaren Beträgen. Die Sachverständigenkosten gehören selbst zu den Positionen, die zu 100 % erstattet werden.
Quotenvorrecht bei Unfällen mit Auslandsbezug
Das Quotenvorrecht ist ein deutsches Prinzip. Ob es greift, hängt davon ab, wo der Unfall passiert ist.
| Situation | Was gilt |
|---|---|
| Unfall im Ausland | Es gilt grundsätzlich das Schadenersatzrecht des Unfalllandes. Das deutsche Quotenvorrecht ist dort nicht direkt anwendbar. Innerhalb der EU müssen Versicherer Schäden in der Regel innerhalb von drei Monaten abwickeln, aber nach den Regeln des Unfalllandes. |
| Unfall in Deutschland mit ausländischem Fahrzeug | Es gilt deutsches Recht. Bei eigener Mitschuld kann das Quotenvorrecht geltend gemacht werden. Ansprechpartner ist häufig das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK), das die Regulierung mit dem ausländischen Versicherer erleichtert. |
Wer im Ausland nach deutschem Maßstab reguliert werden möchte, kann sich mit einem Auslandsschaden-Schutz absichern. Dieser reguliert den Schaden dann so, als wäre der Unfall in Deutschland passiert. Niederländische Fahrer, die in Deutschland einen Unfall hatten, finden Hinweise auf der Seite Aanrijding in Duitsland.
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